Wie wird die Leibrente berechnet?

Bei der Berechnung der Leibrente sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:

Der Immobilienwert

  • Art und der Größe des Gebäudes
  • Bauzustand
  • Verarbeitete Materialien und Ausstattung
  • Lage

Wert des eingeräumten Wohnrechts

Sie können in der Regel ja auch nach Abschluss einer Leibrente für Ihr Haus weiterhin dort wohnen – und sparen sich die Mietzahlung. Daraus errechnen die Anbieter einen Ausgleichsbetrag, der vom aktuellen Immobilienwert ebenso abgezogen wird wie eine eventuelle Einmalauszahlung, die Sie im Vertrag vereinbart hatten. Viel bleibt dabei oft -gerade bei noch jungen Immobilienbesitzern – nicht übrig. Sobald alle Abzüge vorgenommen wurden, kann der Restbetrag auf die Anzahl der laut Sterbetafel noch zu erwartenden Lebensmonate aufgeteilt und zur Auszahlung gebracht werden.

Die statistische Lebenserwartung

Um den dazu notwendigen Betrag zu kalkulieren, verwenden Versicherer und auch Anbieter einer Leibrente die Sterbetafeln, die das Statistische Bundesamt regelmäßig aufstellt. Hier werden die statischen Lebenserwartungen je Geburtenjahrgang und Geschlecht kontinuierlich aktualisiert und veröffentlicht. Doch dabei handelt es sich eben nur um statistische Größen: Leben Rentenbezieher länger, kann dies zum finanziellen Risiko für die Anbieter einer Leibrente werden. Alternativ lässt sich eine zeitlich begrenzte Rentenzahlung vereinbaren, wie beispielsweise zehn oder 15 Jahre. Sollten Rentenbezieher vor Ablauf versterben, erhalten die Erben die Rente bis zum vertraglich fixierten Zeitpunkt weiterbezahlt.

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